Mediation

Das Verfahren

„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.“
Deutsches Mediationsgesetz (MediationsG), Artikel 1, §1

  • Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Konfliktparteien erarbeiten mit meiner Hilfe eine für alle akzeptable Lösung des Problems.
  • Der Ablauf des Verfahrens ist grundsätzlich festgelegt und wird mit den Konfliktparteien (wie auch alle anderen Details) ausführlich besprochen, bevor diese die Mediationsvereinbarung unterschreiben.
  • Die Parteien nehmen freiwillig an dem Verfahren teil. Es kann von jeder der Parteien, aber, wenn ein ernsthafter Grund vorliegt, auch von mir als Mediatorin jederzeit abgebrochen werden.
  • Das Verfahren ist vertraulich, also: nicht öffentlich. Als Mediatorin unterliege ich – wie auch ein Priester, ein Arzt oder Anwalt – der Verschwiegenheitspflicht. Dies kann bei Zustimmung beider Parteien in speziellen Situationen aufgehoben werden.
  • Es versteht sich von selbst, dass eine Mediation nur Sinn macht, wenn man an einer Lösung des Problems interessiert ist und die dazu notwendige Offenheit mitbringt.

Die Rolle des Mediators

„Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“
Deutsches Mediationsgesetz (MediationsG), Artikel 1, §1

Als Mediatorin bin ich weder Rechtsberater noch Verhaltenstherapeut, sondern verfüge durch meine Ausbildung über die theoretischen Kenntnisse und praktische Erfahrung, um Sie in sachkundiger Weise durch das Verfahren zu führen. Ich bin also nicht nur geschult in den Grundlagen der Mediation, sondern auch in Verhandlungs- und Kommunikationstechniken, Konfliktbewältigung und Ähnlichem mehr.

Was heißt dann: „Ohne Entscheidungsbefugnis“?

Als Mediatorin helfe ich Ihnen, zu einer für Sie befriedigenden Lösung zu kommen. Ich gebe Ihnen aber keine Lösung vor und präferiere auch keine der von den Parteien vorgeschlagenen Optionen. Was eine „gute Lösung“ ist, bestimmt nicht der Mediator, sondern alleine die Parteien.

Ich bin in meiner Funktion als Mediatorin „allparteilich“. Damit habe ich die Interessen aller am Konflikt Beteiligten zu berücksichtigen und Benachteiligungen zu verhindern. Das schließt auch Personen ein, die von den Auswirkungen des Konflikts bzw. dessen Lösung direkt betroffen wären, in den Verhandlungen aber gar nicht anwesend sind.

Ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht über alles, was in der Mediation besprochen wurde. Der Gesetzgeber hat das so eingerichtet, damit wir wirklich offen miteinander reden können.

Ablauf des Verfahrens

Erstes Gespräch zur Entscheidungsfindung: Kostenlos
Damit Sie sich für oder gegen eine Mediation und/oder den Mediator entscheiden können, müssen wir uns kennenlernen: Sie müssen nicht nur erfahren, wie ein solches Verfahren im Detail abläuft, sondern auch im Gespräch herausfinden, ob ich in Ihren Augen die richtige Person bin, um Sie durch den oftmals nicht einfachen Prozess zu führen. Eine Entscheidung, die ich ebenso für mich zu treffen habe: denn wir werden schwierige und vielleicht auch emotionale Phasen nur dann gemeinsam bewältigen, wenn wir einander vertrauen.

Offenheit ist die Voraussetzung.
In den Sitzungen werden wir zunächst die unterschiedlichen Sichtweisen auf den Konflikt und alle damit verbundenen die Themen bilanzieren. Das heißt, wir „zerlegen“ den Konflikt gleichsam in Puzzlesteine. Dabei klären wir die Fakten, aber ebenso die Beweggründe der handelnden Personen. Das hilft, sich besser zu verstehen, eventuelle Missverständnisse auszuräumen und wieder ins konstruktive Gespräch miteinander zu kommen.

Offenheit bringt die Lösung.
In der nächsten Phase werden Lösungsoptionen entwickelt und bewertet. Dabei sind Ideen gefragt – und eine prinzipielle Offenheit auch gegenüber neuen Denkansätzen. Das eine gibt dann schnell das andere und plötzlich findet sich ein Ausweg, den beide Parteien akzeptieren können. Eine Abschlussvereinbarung wird formuliert und sinnvollerweise – wegen der notwendigen Rechtssicherheit – am Ende einem Anwalt vorgelegt.

Die positive juristische Prüfung und damit das Ende des Verfahrens begießen wir mit einem Glas Champagner – versprochen!