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„Streit ist der Vater aller Dinge“*

… wussten schon die alten Griechen. Solange damit gemeint ist, miteinander zu reden, um Lösungen für einen Konflikt zu finden, gilt das auch heute noch.

Dennoch führt der Versuch, einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Standpunkten zu finden, oft zu Situationen, in denen keine Verständigung mehr möglich scheint: Die Auseinandersetzung eskaliert, wird immer emotionaler und belastender für alle Beteiligten.

Wenn es gar nicht mehr anders geht, beauftragt man einen Anwalt und geht vor Gericht. Am Ende des Verfahrens verlässt dann oft eine Partei als Sieger den Saal, die andere dafür mit geballter Faust in der Tasche.

* Freie Übersetzung eines Ausspruchs von Heraklit

Recht wurde gesprochen, der Streit damit beigelegt.
Aber ist er das wirklich?

Das Mediationsverfahren ist eine gesetzlich verankerte Alternative* zur üblichen Rechtsprechung. Die Kontrahenten finden dabei selbst eine Lösung für ihren Konflikt – unter Anleitung eines geschulten Mediators. Dies geschieht nach einem genau festgelegten Verfahren und ohne Richter oder Anwälte.

Die schriftliche Schlussvereinbarung kann, falls beide Parteien es so wünschen, von einem Notar beglaubigt werden. Er prüft in diesem Fall, ob die vereinbarte Lösung geltendem Recht entspricht und dass keine Partei benachteiligt wurde. Die Einhaltung einer solchen beglaubigten Vereinbarung ist vollstreckbar – wie ein richterliches Urteil.

Sie haben Streit?
Lassen Sie uns darüber reden.

Kostenloses Beratungsgespräch unter: 0170 478 4277

* Deutsches Mediationsgesetz vom 26.07.2012 (Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments in nationales Recht )